Kanalsanierung

Verfahrenstechniken zur Sanierung von erdverlegten Rohrleitungen

Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009:
§ 55 Abs. 1 : "Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird".
§ 61 Abs. 2 : "Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen. ..."

Undichte Kanäle verunreinigen den Boden- und das Grundwasser. Ferner gelangt über undichte Rohrleitungen Fremdwasser in die Kanäle und verursacht in Pumpwerken und Kläranlagen höhere Betriebskosten.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung schadhafter Kanäle hat zu einem großen Beratungsbedarf bei öffentlichen und privaten Kanalnetzbetreibern geführt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, die aus der Selbstüberwachung (Hessen: Eigenkontrollverordnung EKVO) resultieren durch unsere zertifizierten Kanalsanierungsberater.

Ein Ausschnitt unserer Leistungen im Bereich der Kanalsanierung

  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen zur optischen Inspektion
  • Datenübernahme in die Kanaldatenbank
  • Schadensanalyse
  • Zustandsklassifizierung und -bewertung gemäß DWA-M 149 T3 
  • Auswahl des Sanierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit 
  • Reparatur - Renovierung - Erneuerung (geschlossene / offene Bauweise)
  • Erarbeiten von Sanierungskonzepten gemäß DIN EN 752:2008 (D) und DWA-M 143-1 
  • Erstellen eines Bau- und Investitionsprogramms nach Priorität und auf die Haushaltsmittel
  • Ausschreibung und örtliche Bauüberwachung
  • Kontrollprüfungen